Die Russische Föderation setzt ihre systematischen und rechtswidrigen chemischen Angriffe gegen die Streitkräfte der Ukraine fort, berichtet The Telegraph unter Berufung auf Berichte ukrainischer Militärangehöriger. Nach ihren Angaben setzen russische unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) regelmäßig Tränengas und andere chemische Substanzen ein. Ein Militärvertreter bemerkte, dass in der Umgebung von Lyman täglich 1-2 Gasgranaten auf die Positionen der ukrainischen Streitkräfte abgeworfen wurden.
Nach Angaben der Zeitung zielen diese Angriffe darauf ab, die erfolgreiche Durchführung militärischer Operationen gegen ukrainische Soldaten, die in Schützengräben stationiert sind, zu behindern. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass der Einsatz chemischer Waffen im Widerspruch zu internationalen Kriegsnormen steht und diese Verstöße über die Anwendung chemischer Substanzen hinausgehen. Während die Ukraine sich an internationales Recht hält, verletzt das besetzende Land mit stillschweigender Zustimmung dieses Recht, betonen Militärquellen.
Diese Aussagen unterstreichen erneut den barbarischen Angriff auf die Ukraine und die rücksichtslose Aggression von russischer Seite. Vor dem Hintergrund internationaler Verurteilungen und Aufrufe zum Frieden setzt die Russische Föderation ihren rechtswidrigen Krieg fort und verstößt gegen internationale Standards des humanitären Völkerrechts.
Experten betonen, dass solche Angriffe nicht nur das Leben und die Gesundheit der Soldaten gefährden, sondern auch zu Umweltkatastrophen in den betroffenen Gebieten führen. Sie appellieren an die internationale Gemeinschaft, die Aggression sofort zu beenden und internationale Sanktionen gegen verantwortliche Personen und Länder zu verhängen, die solche kriminellen Handlungen begehen.
Die Ukraine setzt ihren Kampf für die territoriale Integrität und für Frieden und Sicherheit nicht nur innerhalb ihrer Grenzen, sondern auch auf internationaler Ebene fort und demonstriert dabei ihr Engagement für die Grundsätze des internationalen Rechts und der Gerechtigkeit.